Wir sind eine engagierte AnwaltskanzleiMIT NIEDERLASSUNGEN IN BERLIN UND POTSDAM.
Der Anspruch der Kanzlei liegt in der rationellen, schnellen und sachkundigen Erledigung der Anliegen des jeweiligen Mandanten. Dies wird einerseits durch die langjährige Berufserfahrung sowie die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gewährleistet. Andererseits ist das Sekretariat auf den Betrieb einer Anwaltskanzlei speziell ausgebildet und regelmäßig geschult. Unterstützt wird die Arbeit durch ein zeitgemäßes Equipment einschl. tatgesaktueller Zugriffe auf gerichtliche Entscheidungen und Fachliteratur sowie die Nutzung aller Medien auch in der Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und den Mandanten.
In der Durchsetzung der Ansprüche unserer Klienten liegt das Hauptaugenmerk auf einer kostengünstigen und zunächst außergerichtlichen Durchsetzung der berechtigten Forderungen. Sollte dies nicht in der gebotenen Kürze erreichbar sein, werden in Abstimmung mit der Mandantschaft deren Ansprüche über das zuständige Gericht/die zuständige Behörde einer gerichtlichen Entscheidung herbeigeführt. Dabei vertritt die Kanzlei insbes. vor allen
- Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
- Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht
- Familiengerichten
- Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten
- Finanzgerichten, Oberfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaft.
Die Arbeit wird unterstützt durch andere Rechtsanwälte, Notariat, Steuerberater, Sachverständige bei KfZ-Schaden, MPU und Bausachen, Detekteien als Kooperationspartner.
Infolge der technischen Entwicklung ist eine Anbahnung und Betreuung von Mandaten sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden außerhalb von Berlin und Brandenburg inzwischen die Regel.
Kontaktieren Sie unsIn der Durchsetzung der Ansprüche unserer Klienten liegt das Hauptaugenmerk auf einer kostengünstigen und zunächst außergerichtlichen Durchsetzung der berechtigten Forderungen. Sollte dies nicht in der gebotenen Kürze erreichbar sein, werden in Abstimmung mit der Mandantschaft deren Ansprüche über das zuständige Gericht/die zuständige Behörde einer gerichtlichen Entscheidung herbeigeführt. Dabei vertritt die Kanzlei insbes. vor allen
- Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
- Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht
- Familiengerichten
- Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten
- Finanzgerichten, Oberfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaft.
Die Arbeit wird unterstützt durch andere Rechtsanwälte, Notariat, Steuerberater, Sachverständige bei KfZ-Schaden, MPU und Bausachen, Detekteien als Kooperationspartner.
Infolge der technischen Entwicklung ist eine Anbahnung und Betreuung von Mandaten sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden außerhalb von Berlin und Brandenburg inzwischen die Regel.